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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Aufnahmebedingungen für die Unterbringung von Tieren in der Tierpension Hopevalley (Stand 01. 09. 2022)

  1. Die Tierpension Hopevalley verpflichtet sich für die Dauer des im Unterbringungsvertrag vereinbarten Zeitraumes das ihr anvertraute Tier zu beherbergen, zu verpflegen und sichert eine artgerechte Haltung zu.

    Der Auftraggeber erklärt, dass das in Pension gebrachte Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt. Der Personalausweis ist vorzulegen.

  2. Der Auftraggeber erklärt nach bestem Wissen, dass das eingebrachte Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Seuchen ist.

  3. Die Aufnahme des Tieres erfolgt auf eigene Gefahr des Tierhalters. Der Tierhalter haftet für jeglichen durch sein Tier während dessen Aufenthaltes in der Tierpension verursachten Personen- und Sachschäden in vollem Umfang.

  4. Der Impfpass mit allen eingetragenen geforderten Impfungen (siehe Absatz 5 bzw. 6) ist bei Anreise der Pension auszuhändigen und verbleibt dort für den gesamten Pensionsaufenthalt. Ohne Übergabe eines gültigen Impfpasses ist eine Aufnahme des Tieres nicht möglich.

  5. Voraussetzungen für die Aufnahme von Katzen:

    Alle Katzen, die älter als 6 Monate oder geschlechtsreif sind müssen kastriert/sterilisiert sein. Alle Katzen über 3 Monate (Alter) müssen gegen folgende Krankheiten geimpft sein:

    Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose und Tollwut.

    Bei reiner Wohnungshaltung, kann auf die Tollwutimpfung verzichtet werden. Eine Behandlung gegen Ektoparasiten sowie Zecken darf nicht länger als 4 Wochen zurückliegen.

    Spezialfutter oder anderes Futter als in der Pension gefüttert wird, muss vom Besitzer mitgebracht werden.

  6. Für die Zeit des Aufenthalts in der Tierpension ist das Tier über die Tierpension nicht haftpflichtversichert.

    Für mitgebrachte Gegenstände (Spielzeug, Körbchen, Decken usw.) übernimmt die Pension keine Haftung.

  7. Eine Haftung bei Erkrankung des Tieres während dessen Aufenthaltes in der Tierpension übernimmt die Pension nicht. Eine Haftung für Schäden am Tier wird ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Inhabers oder eines Mitarbeiters der Tierpension verursacht wurde. Die Tierpension übernimmt keine Kosten, die durch Entlaufen, Krankheit/Verletzung oder Tod des Tieres entstehen, es sei denn, es liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.

  8. Für Tiere, die in der Pension erkranken oder sich Verletzungen einstellen und tierärztliche Versorgung bedürfen, trägt der Eigentümer die vollen Gebühren für Tierarzt, Medikamente usw. Im Bedarfsfall ist der Besitzer bereit, sein Tier von einem von der Hopevalley Tierpension frei zu wählenden Tierarzt behandeln zu lassen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters. Zusätzlich werden 45,00 Euro Aufwandpauschale pro Tierarztbesuch und 1,50 Euro pro gefahrener Kilometer fällig. Sollte das Tier so schwer verletzt oder erkrankt sein und es keine Aussicht auf Heilung gibt, kann der Tierarzt in Absprache mit dem Pensionsbetreiber über eine evtl. Euthanasie entscheiden, falls der Tierhalter oder der im Vertrag angegebene Notfallkontakt nicht erreichbar sein sollte.

  9. Chronische Krankheiten sind der Pension vor Pensionsbeginn mitzuteilen. Eine Haftung für weitergehende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Pension über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Tieres vor Beginn des Pensionsaufenthaltes zu informieren.

  10. Alle Pensionstiere dürfen aus Sicherheitsgründen kein Parasitenhalsband während des Aufenthaltes in der Pension tragen. Bereits vor Unterbringungsbeginn aufgetretene Krankheiten oder Verletzungen sind in jedem Fall bei Anreise des Tieres dem Pensionsbetreiber unaufgefordert mitzuteilen. Die Tierpension ist berechtigt, die Aufnahme am Anreisetag bei fehlendem geforderten Impfschutz, ansteckenden Krankheiten oder schwerwiegenden frischen Verletzungen zu verweigern. Der Tierhalter ist dennoch verpflichtet, der Pension den entstandenen Verdienstausfall mit 100% zu erstatten.

  11. Die Tierpension übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen oder den Verlust des Tieres, es sei denn, der Tierpension fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Verletzungen sind unmittelbar bei Abholung des Tieres der Pension anzuzeigen. Spätere Anzeigen einer Verletzung oder Erkrankung werden nicht anerkannt und lösen unter keinen Umständen eine Schadenersatzpflicht aus.

  12. Sollte der vereinbarte Pensionsaufenthalt des Tieres aus nicht in der Person der Pension liegenden Gründen überschritten werden, und der Kunde nicht ausdrücklich der Pension eine Verlängerung beantragt, was anzunehmen der Pension frei bleibt, ist diese berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen oder den Besitz an dem Tier nach 10 Tagen zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus ergebenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

  13. Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste oder ggf. individuelle Absprachen. Diese müssen in schriftlicher Form vorliegen. Die jeweiligen Tagespreise gelten pro angebrochenen Tag. Bei Abgabe des Tieres ist der Gesamtpreis als Vorauszahlung fällig.

  14. Bei Aufenthalt im Quarantänezimmer auf tierärztliche Anordnung oder Empfehlung erhöht sich der tägl. Pflegesatz mit einem Preisaufschlag von 50%.

  15. Zahlungsmodalitäten

    Die aktuelle Preisliste ist verbindlich und gilt durch die Abzeichnung des Vertrages als anerkannt. Die Kosten für den Aufenthalt werden beim einchecken fällig. Akzeptiert wird nur Barzahlung.

  16. Rücktrittsrecht durch den Kunden

    Bei Stornierung des gebuchten Aufenthalts in der Tierpension werden Stornogebühren fällig. Sie betragen: Bei Nichterscheinen am Anreisetermin oder bei Stornierung bis 14 Tage vor Anreisetermin: 100% der Pensionskosten bei Stornierung ab 14 Tage vor Anreisetermin: 50% der Pensionskosten Eine Stornierung über 28 Tage vor Anreisetermin ist kostenfrei. Wird das Tier während des Aufenthalts vorzeitig vom Kunden abgeholt, so ist der Pensionspreis für die gesamte Buchungszeit zu entrichten bzw. wird nicht zurückerstattet. Nach Abholung besteht kein Anspruch mehr für den gebuchten Pensionsplatz.

  17. Rücktrittsrecht durch die Tierpension

    Die Tierpension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Hierzu gehören:

    – Höhere Gewalt

    – Im Krankheitsfall

    – Behördliche Anordnungen

    – Seuchenbefall

    – Pensionsplätze, die unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden

    – Die Tierpension begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Dienstleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Tierpension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist.

    – Andere von der Tierpension nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen

    Die Tierpension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
    Die Tierpension ist berechtigt vom Unterbringungsvertrag zurück zu treten (auch während des Aufenthalt des Tieres), und eine sofortige Abholung des Tieres zu veranlassen, wenn sich unzumutbare Verhältnisse ergeben. Dazu gehört zum Beispiel: Keine Stubenreinheit, aggressives Verhalten gegenüber Menschen, vorab nicht angezeigten ansteckenden Krankheit, überdurchschnittliche Zerstörungswut ect.
    In diesem Fall gilt die Unterbringungsdauer unabhängig bereits geleisteter Zahlungen als beendet und die Tierpension ist berechtigt, eine sofortige Abholung des Tieres zu verlangen. Wird daraufhin das Tier trotz Aufforderung nicht innerhalb 24 Stunden abgeholt, greift gleiche Vereinbarung wie bei Überschreiten des vereinbarten Aufenthalts (siehe Absatz 12).

  18. Datenschutz
    Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten des Kunden unterliegen der Datenschutzregelung und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Ausnahmen: Bei Notwendigkeit der Konsultation eines Tierarztes, Klinik, entsprechende Labore oder bei Prüfung der steuerlichen Unterlagen vom Finanzamt werden die persönlichen Daten des Tierhalters weitergegeben. Allgemeine Ergänzung:
    Der Tierhalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Film und Fotoaufnahmen seines Tieres, gleich zu welchem Zweck, von der Tierpension verwendet werden dürfen. Der Tierhalter verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher  Vergütung/Ansprüche.
  19. Kenntnisnahme
    Mit seiner Unterschrift unter dem Pensionsvertrag, akzeptiert der Kunde, die vorliegende AGB.
  20. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen
  21. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.